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Landwirtschaft 2024-10-23

Wir haben für Sie Geräte im Rahmen des Programms I.10.4 Investitionen zum Schutz der Umwelt und des Klimas.

Vom 23. Oktober bis zum 20. November 2024 kann man Fördermittel für Investitionen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes beantragen. Dies ist eine der neuen Maßnahmen im Rahmen des Strategischen Plans für die Gemeinsame Agrarpolitik für die Jahre 2023–2027.

Für dieses Programm empfehlen wir DRAMIŃSKI PHG2

Ein digitales pH-Meter zur Bestimmung der Wasserstoffionenkonzentration in pH-Einheiten, zur Temperaturmessung in °C/°F sowie zur Spannungsmessung in mV. Ein effektives und genaues pH-Messgerät, das auch für Messungen direkt im Feld geeignet ist.

[https://draminski.pl/produkt/draminski-tester-kwasowosci-phg2/](https://draminski.pl/produkt/draminski-tester-kwasowosci-phg2/)

Landwirte und Berater, die Interesse an einer Förderung haben, und die nicht an dem von Experten der Agentur für Restrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft organisierten Webinar zu Investitionen zum Schutz von Umwelt und Klima teilnehmen konnten, können sich die Aufzeichnung ansehen:

[https://youtu.be/yNt_gnDkAW4](https://youtu.be/yNt_gnDkAW4)

Förderanträge können von einzelnen Landwirten sowie von Gruppen gestellt werden. Eine Gruppe kann aus mindestens drei Personen bestehen, die ein gemeinsames Projekt für ihre Betriebe planen. Der geschlossene Vertrag darf eine Laufzeit von weniger als 7 Jahren (ab Antragstellung) nicht unterschreiten. Gefördert werden können Landwirte, die nicht mehr als 300 Hektar bewirtschaften, und deren Tätigkeit darf nicht ausschließlich wissenschaftlich-forschungsorientiert sein. Wichtig ist, dass die zukünftigen Fördernehmer eine spezialisierte Schulung absolviert haben müssen, die von den Landwirtschaftlichen Beratungszentren angeboten wird, oder sich verpflichten, diese vor der Antragstellung abzuschließen.

Der Katalog der förderfähigen Investitionen ist zwar geschlossen, aber umfangreich und umfasst unter anderem:

  • Bau oder Umbau von Gebäuden für die landwirtschaftliche Produktion, z. B.:
    – Flächen zur Lagerung und Aufbewahrung von festen Düngemitteln;
    – Behälter zur Lagerung von flüssigen Düngemitteln;
  • Bau oder Kauf von Tanks und Geräten zur Verbesserung des Wassermanagements;
  • Kauf von Computerprogrammen, Anwendungen und Geräten zur Unterstützung und Optimierung von Produktionsentscheidungen;
  • Kauf von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten für: Ausbringung von mineralischen oder organischen Düngemitteln, Kompost, nachfermentierte Produkte; Pflanzenschutz; Aussaat; Bodenbearbeitung; Pflege und Ernte von Biomasse aus Dauergrünland.

Bei einer Gruppe von Landwirten kann die Förderung nur für den Kauf von Maschinen oder landwirtschaftlichen Geräten oder für immaterielle Investitionen, z. B. den Erwerb von Lizenzen, gewährt werden.

Die maximale Höhe der Förderung, die ein einzelner Landwirt während der gesamten Umsetzung des GAP-Strategieplans für 2023–2027 erhalten kann, beträgt 200.000 PLN. Sie wird in zwei Formen gewährt. Beim Bau neuer Lagerbehälter oder Flächen zur Lagerung von organischen Düngemitteln handelt es sich um eine Pauschale, die nach Stückkosten berechnet wird. Bei allen anderen Investitionen handelt es sich um eine anteilige Kostenrückerstattung der förderfähigen Ausgaben. Die Förderquote beträgt in beiden Fällen bis zu 65 %. Für Investitionen in den Bau neuer Behälter oder Lagerflächen entspricht sie der Summe aus Stückkosten multipliziert mit der Kapazität des Behälters oder der Fläche der Lagerplatte. Bei anderen Vorhaben ist es die Summe der förderfähigen Kosten. Eine Gruppe von Landwirten kann eine Rückerstattung von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erhalten.

Die Antragsfrist beginnt am 23. Oktober und endet am 20. November 2024. Wie bei jeder Maßnahme des Strategischen Plans für die Gemeinsame Agrarpolitik 2023–2027 werden die Anträge ausschließlich über die Elektronische Dienstleistungsplattform der Agentur für Restrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft eingereicht. Es ist zu beachten, dass bei der Antragstellung ein Antrag auf eine 50-prozentige Vorauszahlung gestellt werden kann.

Einzelheiten: https://www.gov.pl/web/arimr/i104-inwestycje-przyczyniajace-sie-do-ochrony-srodowiska-i-klimatu-

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